Stipendien & Darlehen
Unterstützt werden können Erst- und Zweitausbildungen sowie Weiterbildungen und Sprachaufenthalte im Sprachgebiet (mind. 1 Monat). Die vom Staat gewährten Studiendarlehen sind zinsfrei. Sie müssen in der Regel innerhalb von 6 Jahren zurückbezahlt werden.
Anspruchsberechtigt sind:
- in Liechtenstein wohnhafte Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre ununterbrochen oder insgesamt mindestens fünf Jahre ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein nachweisen können.
- in Liechtenstein wohnhafte Personen, bei denen mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein hat.
- Im Ausland wohnhafte Personen mit liechtensteinischem Landesbürgerrecht, die während der letzten zehn Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre einen ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein hatten.
Ausführlich Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten gibt die Stipendienstelle:
Stipendienstelle
Austrasse 79
9490 Vaduz
Tel +423 236 67 78
astrid.walser@sa.llv.li
Stand: Januar 2012
