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Allgemein


- Einführung
- beteiligte Länder
- Deadlines

Allgemeine Einführung


Laufzeit:
01.01.2007 bis 31.12.2013

Allgemeine Ziele des Programms:
- Förderung des Bürgersinns junger Menschen im Allgemeinen und ihres europäischen
  Bürgersinns im Besonderen
- Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen,
  insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in
  verschiedenen Ländern
- Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung des Aktivitäten
  junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im
  Jugendbereich
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich

Die allgemeinen Ziele ergänzen die Ziele in anderen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens, einschliesslich der beruflichen Bildung und des nicht formalen und informellen Lernens, sowie in anderen Bereichen wie Kultur, Sport und Beschäftigung.

Prioritäten:
"European Citizenship"
Partizipation Jugendlicher
Kulturelle Vielfalt
Einbeziehung Jungendlicher mit begrenzten Möglichkeiten

Die Aktionsbereiche
Aktion 1 - Jugend für Europa
1.1 - Jugendbegegnungen
1.2 - Jugendinitiativen
1.3 - Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen

Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

Aktion 3 - Jugend für die Welt
3.1 - Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union
3.1 - Zusammenarbeit mit anderen Ländern weltweit

Aktion 4 - Untersützungssysteme für junge Menschen
4.1 - Föderung von Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig
        sind
4.2 - Unterstützung des Europäischen Jugendforums
4.3 - Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen
        Tätigen
4.4 - Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität
4.5 - Informationsaktivitäten für junge Menschen und in der Jugendarbeit und in
        Jugendorganisationen Tätigen
4.6 - Partnerstrukturen
4.7 - Unterstützung der Programmstrukturen
4.8 - Valorisierung

Aktion 5 - Untersützung für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich
5.1 - Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik
5.2 - Unterstützung von Aktivitäten zur Verbesserung des Verständnisses und des
        Kenntniserwerbs im Jugendbereich
5.3 - Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Informationen und Kontaktpersonen:

Nationalagentur Liechtenstein
aha - Tipps & Infos für junge Leute
Virginie Meusburger-Cavassino
Bahnhof, Postfach 356
9494 Schaan
Tel. +423 239 91 15
Fax +423 239 91 19
e-mail: virginie@aha.li


Beteiligte Länder

 

1. Programmländer:

Alle Länder der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Programmländer der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind:
Island, Liechtenstein, Norwegen

Programmländer, die Kandidaten für die Aufnahme in die Europäische Union sind:
Türkei

2. Benachbarte Partnerländer:

Süd-Ost-Europa:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische
Republik Mazedonien (FYROM), Kroatien, Montenegro, Serbien

Osteuropa und Kaukasus:
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland

Partnerländer im Mittelmeerraum:
Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen unter palästinensischer Verwaltung

3. Partnerländer weltweit:

Die komplette Liste der übrigen Partnerländer ist im Handbuch zu finden (PDF Icon hier herunterladen).



Deadlines

Die Anträge für Projekte müssen innerhalb der dem Starttermin des Projektes entsprechenden Antragsfrist eingereicht werden. Dafür gibt es fünf Antragsfristen pro Jahr:
Projektbeginn zwischen: Antragsfrist:
1. Mai und 30. September 1. Februar
1. Juli und 30. November 1. April
1. September und 31. Januar 1. Juni
1. Dezember und 30. April 1. September
1. Februar und 31. Juli 1. November



Stand: Januar 2010

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