Jugendleiterurlaub
Mit dem Jugendleiterurlaub wird die ehrenamtliche Tätigkeit in der ausserschulischen Jugendarbeit unterstützt. Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene können ihn in Anspruch nehmen, wenn sie eine ehrenamtliche Funktion in einem liechtensteinischen Verein oder einer liechtensteinischen Institution wahrnehmen und dabei Kurse, Lager oder ähnliche Veranstaltungen betreuen. Bei Inanspruchnahme erhält man einen Anerkennungsbeitrag für die zur Verfügung gestellte Zeit im Ausmass von maximal 5 Arbeitstagen pro Jahr.
Anträge auf Jugendleiterurlaub sind vor der Durchführung der Veranstaltung zu richten an:
Amt für Soziale Dienste
Kinder und Jugenddienst
Postplatz 2, Schaan
Tel. +423 236 72 72
Betrifft es den Sportbereich, geht der Antrag an:
Dienststelle für Jugend und Sport
Im Rietacker 4, Postfach 107, Schaan
Tel. +423 236 63 30
eMail: sport@ds.llv.li
Stand: März 2012
