Jugendbeteiligung Im Jugendgesetz ist die Mitbestimmung junger Leute verankert. In Liechtenstein darfst du erst wählen, sobald du volljährig (also über 18 Jahre alt bist). Bei jubel (Jugendbeteiligung Liechtenstein) oder dem Jugendrat kannst du dich bereits vorher engagieren und mehr über Politik erfahren. jubel – Jugendbeteiligung Liechtenstein ist für alle Klassensprecher/innen der 1.- 4. Sekundarstufe. Der Jugendrat Liechtenstein begrüsst … Politik weiterlesen
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