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Schule


 Erfahrungsbericht zum Downloaden: Sabrina Corrado berichtet über ihr Zwischenjahr im 10. Schuljahr

Öffentliche Schulen

Primarschulen

Weiterführende Schulen

Schulen für ein Zwischenjahr


Privatschulen

  • Kunstschule Liechtenstein
    Churerstrasse 60, 9485 Nendeln
    Tel. +423/ 375 05 05, Fax +423-375 05 06
    eMail: office@kunstschule.li, Web: www.kunstschule.li
  • "Formatio" Tagesschule
    Dorfstrasse 24, 9495 Triesen
    Tel. + 423/ 392 20 88, Fax + 423-392 20 89
    eMail: formatio@formatio.li, Web: www.formatio.li
  • Liechtensteinische Musikschule
    St. Florinsgasse 1
    Postfach 435, 9490 Vaduz
    Tel. +423/ 235 03 30
    eMail: info@musikschule.li, Web: www.musikschule.li
    Öffnungszeiten Sekretariat: Mo-Fr 09.00 bis 12.00 Uhr // 14.00 bis 17.00 Uhr
  • 10. Schuljahr mit Schwerpunkt Informatik 
    Inform AG, Im Malarsch 11, 9494 Schaan
    Tel. +423/ 233 20 90, Fax +423-233 20 91
    eMail: inform@inform.li, Web: www.inform.li
  • Liechtensteinische Waldorfschule
    Im Bretscha 14, 9494 Schaan
    Tel. +423/ 232 80 03
    eMail: mailto@waldorfschule.li, Web: www.waldorfschule.li

Schulen in der Schweiz

  • www.educa.ch - Schweizer Bildungsservcer
  • www.eduscout.ch - Informationen rund ums Lernen (Schulen, Sprachen, Weiterbildung, Nachhilfe, Literatur, ...)
  • www.kageb.ch - Katholische Erwachsenenbildung KAGEB
  • http://www.ides.ch - Informationen über das Schweizer Schulsystem,
    Ferienlisten der Schweizer Kantone


Schulen im EU- und EWR-Raum

 

Bestimmungen für Personen ohne Liechtensteiner Staatsbürgerschaft

Wenn du keine Liechtensteiner Staatsbürgerschaft besitzt, aber in Liechtenstein eine Schule besuchen möchtest, solltest du folgendes beachten: Beim Besuch des Liechtensteinischen Gymnasiums oder der Berufsmaturitätsschule kommt es nicht darauf an, welche Staatsbürgerschaft man besitzt. Jedoch ist das Schulgeld mit ca. 5000 Franken pro Jahr bedeutend höher als zum Beispiel die Studiengebühren in Liechtenstein. Wenn man eine Schule in Liechtenstein besuchen will, kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung) beantragt werden, wenn:

  • die zuständige Stelle bestätigt, dass der Student/Schüler die Schule beginnen kann,
  • die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind und nachgewiesen werden kann oder die Eltern sich dafür verbürgen, dass sie für alle Kosten aufkommen werden,
  • der gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird,
  • und die erforderlichen Sprachkenntnisse bei Angehörigen eines Drittstaates vorhanden sind.

Aufgrund eines Abkommens sind die Abschlüsse aus der Schweiz und Österreich in Liechtenstein anerkannt. Mit Deutschland hat Liechtenstein kein Abkommen. Die Abschlüsse werden aber in der Regel anerkannt. Sollte es trotzdem Probleme geben, wird das Schulamt eingeschaltet (www.llv.li/llv-sa-home).


Stand: Februar 2010
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