Du möchtest in der Ferien oder in deiner Freizeit dein eigenes Geld verdienen? Hier erfährst du, wie du einen Ferien- oder Nebenjob findest. Häufige Fragen Wie finde ich einen Ferienjob? Kontaktiere Firmen, die dich interessieren. Ruf an, frag nach Ferienjobs und wie du dich bewerben kannst oder lass dich vormerken. Falls dem aha freie Ferienjobs gemeldet werden, veröffentlichen wir sie in unserer Jobbörse Viele Firmen haben ihre Ferienjobstellen bereits im März vergeben. Beginne deshalb früh genug mit der Suche. Jobs bei der Gemeinde & Landesverwaltung. Für diese Stellen kannst du dich in der Regel ab 16 Jahren bewerben. Die Landesverwaltung beschäftigt jedes Jahr viele Ferialpraktikanten. Dazu musst du deine Bewerbung frühzeitig beim Amt für Personal und Organisation per Online-Formular eingeben (ab Anfang Januar verfügbar). Bei den Gemeinden kannst du beim Werkhof oder beim Forstbetrieb mitarbeiten. Verschaff dir einen Überblick über die Firmen in deiner Region, z. B. unter welcome.li (such nach Betrieben oder Branchen). Mach eine Liste mit Firmen, bei denen du dir vorstellen kannst, in den Ferien zu arbeiten. Überleg, welche Firmen im Sommer Bedarf für zusätzliches Personal haben (Lebensmittelgeschäfte, Cafés, Restaurants, Bauernhöfe, Zustellerdienste) Viele Firmen schreiben ihre Stellen nicht aus, sondern verlassen sich auf Empfehlungen von Angestellten. Erkundige dich deshalb bei Verwandten und Bekannten, ob es in deren Firma Ferienjobs gibt. Frag direkt nach, ob es freie Stellen gibt. Denke nicht nur an grosse, bekannte Firmen. Sende deine Bewerbung auch an kleinere Unternehmen. Durchsuche Tageszeitungen, schwarze Bretter (an Schulen). Tipp: Früh genug selbst aktiv werden – am besten schon im Dezember/Januar! Ab welchem Alter darf ich in Liechtenstein arbeiten? Fakt: Ab 15 Jahren darfst du in Liechtenstein arbeiten. Botengänge, Babysitten und andere Hilfstätigkeiten sind aber auch ab 14 Jahren möglich. Unter 14 Jahren Wer noch keine 14 Jahre alt ist, darf in Liechtenstein grundsätzlich noch nicht arbeiten. Aber fragt doch mal innerhalb der Familie nach, vielleicht könnt ihr ja beim Rasenmähen, Putzen oder Einkaufen helfen. Ab 14 Jahren Botengänge (Zeitungen austragen etc.) Nachhilfe Haushälterische Tätigkeiten Babysitting Ab 15 Jahren Leichte Arbeiten (Arbeiten, die weder der Gesundheit, der Sicherheit noch der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen schaden. Ausserdem dürfen sie die Schulleistung nicht beeinträchtigen) Für Kinder und schulpflichtige Jugendliche Einsatz bei Radio-, Fernseh- und Fotoaufnahmen (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig) Arbeiten im Rahmen von kulturellen Anlässen – z.B. Sportanlässe, Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig) Schnupperlehren dienen der Berufswahl und sind nicht bewilligungspflichtig Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen nicht für die Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung wie Kabaretts, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben eingesetzt werden. Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten Kinder und Jugendliche dürfen nicht an Sonntagen und in der Nacht beschäftigt werden (das Amt für Volkswirtschaft kann Ausnahmen bewilligen). Ausserdem gelten einschränkende Bestimmungen bezüglich der Arbeits- und Ruhezeiten: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die das 13. Altersjahr vollendet haben: Max. 2 Stunden pro Tag während der Schulzeit und max. 8 Stunden pro Woche. Für einen Ferienjob darf bis 7 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Schulentlassene Jugendliche: Max. 8 Stunden pro Tag und max. 40 Stunden pro Woche. Wie viel Geld kann ich verdienen? Für welchen Job wie viel bezahlt wird, ist Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgebenden und dem Ferien- bzw. Nebenjöbler. Es gibt hierzu in Liechtenstein keine Richtlinien. Erfahrungsgemäss liegt der Stundensatz in Liechtenstein zwischen 12 und 20 Franken. Gerne werden Jugendliche auch altersabhängig bezahlt: 16 Jahre, 16 Franken. Eine Mindestlohn-Richtlinie kann beim Liechtensteinischen Arbeitnehmerverband (LANV) bezogen werden: www.lanv.li  Ferien- und Nebenjobbörsen aha Ferien- und Nebenjobbörse Hier findest du verfügbare Jobs, die auf unserer Jobbörse eingetragen sind. Stellenvermittlungsbüro Tempojob Einige Stellenvermittlungsbüros wie Tempojob vermitteln neben Festanstellungen auch Ferienjobs. Semestra Studentenjobs Jobs für Studenten & Absolventen aha newsflash: Nutze den aha newsflash über WhatsApp. Wir informieren dich, wenn neue Ferienjobs eingetragen wurden. newsflash Tipps zur Bewerbung Viele Betriebe erwarten auch für Ferien- und Nebenjobs eine schriftliche Bewerbung. Wichtig ist, immer die Bewerbungsunterlagen parat zu haben. Zum Teil kannst du diese auch per eMail senden. Das ist eine schnelle und günstige Alternative. Infos: Tipps für ein Bewerbungsschreiben bzw. für das Bewerbungsgespräch findest du im Bereich Bewerbung Wichtig ist, den Bewerbungstext vor dem Schicken auf jeden Fall von jemandem Korrektur lesen zu lassen. Rechtschreibfehler machen einen sehr schlechten Eindruck. Rechtschreibfehler machen einen sehr schlechten Eindruck. Informiere dich im Vorfeld: Was macht die Firma überhaupt? Schau auf die Website oder suche das Gespräch mit den Mitarbeitenden der Firma. Welche Angaben dürfen in einer Bewerbung nicht fehlen? Name, Geburtstag, Wohnort, Telefonnummer und/oder eMail Schule, inkl. Jahrgangsstufe, bzw. abgeschlossene Ausbildung Erfahrungen (hast du schon mal etwas Ähnliches gemacht?) Zeitraum, während dem du arbeiten willst Alternativen zum Ferienjob Nur nicht aufgeben, falls du nicht auf Anhieb einen Ferienjob findest. Es gibt Alternativen, die keine oder wenig Bezahlung, dafür aber Spass und Erfahrung bringen und somit bei der Berufsentscheidung helfen können. Wie wär es z. B. mit Rasen mähen, Zeitungen austragen oder Hunde Gassi führen? Deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, sei offen für den „etwas anderen Ferienjob“! Ältere Leute sind oft froh, wenn du ihnen bei den täglichen Dingen des Lebens unter die Arme greifst. Eltern-Kind-Forum Ab 14 Jahren kannst du einen Babysitterkurs machen und dich an Familien vermitteln lassen. Verkehrskadetten Liechtenstein Einsatz während des ganzen Jahres möglich. Ein Ausbildungskurs ist Voraussetzung. Nachhilfe geben Trag dich in unsere Online-Nachhilfebörse ein oder arbeite für ein Nachhilfeinstitut. Sommer-Au-pair (ab 18 Jahren, in der Schweiz auch ab 17) Sommer-Au-pair ist eine einfache und günstige Möglichkeit, andere Länder und Kulturen kennen zu lernen und nebenbei deine Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Aufenthalte dauern ca. acht Wochen. Melde dich frühzeitig bei den Agenturen! Workcamps (ab 16 Jahren) In einem Workcamp arbeitest du in einer Gruppe freiwillig und unentgeltlich an einem sozialen oder ökologischen Projekt mit. Unterkunft und Verpflegung sind meist kostenlos. Workcamps gibt es weltweit zu verschiedenen Themen: Antirassismus, Umwelt, Friedensarbeit … Freiwillige Sommereinsätze (ab 16 Jahren) Auch dieser Einsatz ist freiwillig und unentgeltlich, du bekommst dafür Unterkunft und Verpflegung. Die Einsatzdauer ist unterschiedlich, meistens ist eine Mitarbeit ab 2 Wochen sinnvoll und hilfreich. Steuern & Versicherungen Steuern: Grundsätzlich ist jedes Erwerbseinkommen zu deklarieren. Nur wenn der gesamte steuerpflichtige Erwerb von im Lande wohnhaften Personen den Betrag von CHF 24`000.- pro Jahr nicht übersteigt, bleibt dieser steuerfrei. Erstreckt sich die Steuerpflicht auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, so ist der Gesamterwerb auf ein volles Jahr umzurechnen. (Weitere Informationen gibt die Steuerverwaltung: www.stv.llv.li) AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): ja, ab dem 18. Lebensjahr ALV (Arbeitslosenversicherung): ja, sobald AHV-beitragspflichtig BU (Berufsunfähigkeitsversicherung): ja, unabhängig von Alter, Beschäftigungsdauer und –grad NBU (Obligatorische Nicht-Berufs-Unfallversicherung): ja, ab 8 Wochenstunden OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung): Alle über 15-jährigen Arbeitnehmenden, die in Liechtenstein tätig sind, sind für Krankengeld obligatorisch zu versichern. Nicht versicherungspflichtig (bzw. privat versichert) sind Personen, welche weniger als 8 Wochenstunden bei einem Arbeitgebenden beschäftigt sind oder die ein Arbeitsverhältnis für weniger als 3 Monate eingehen. Allerdings ist der Arbeitgebende in diesem Fall verpflichtet zu überprüfen, ob der Arbeitnehmende eine OKP abgeschlossen hat. Ansonsten haftet er im Krankheitsfall für die Kosten. Taggeld: Pflicht ab 8 Stunden pro Woche. Ausgenommen sind Personen, die in einem auf maximal drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Praktikanten, Aushilfen, Gelegenheitsarbeiter). Arbeitsmarkt für Ausländer Der Arbeitsmarkt ist für EU-/EWR-Staatsangehörige generell offen. Der Arbeitgebende muss lediglich den Stellenantritt innert 10 Tagen beim Ausländer- und Passamt melden. Für CH-Bürger ist keine Meldung ans Ausländer- und Passamt notwendig. Angehörige von Drittstaatenländern müssen sich vorzeitig beim Ausländer- und Passamt informieren. Merkblatt zum Jugendarbeitsschutz Wichtigen Bestimmungen vom Amt für Volkswirtschaft Ferienjobauswahl Wichtig: Vorsicht vor unseriösen Angeboten! Es ist sehr wichtig, Es ist sehr wichtig, dass du dir selbst ein Bild von dem Jobangebot machst. Sprich auf jeden Fall mit dem Arbeitgebenden und schau dir den Arbeitsplatz an, bevor du zusagst. Beachte bei der Auswahl folgende Kriterien: Achte darauf, dass konkrete AnsprechpartnerInnen genannt werden. Meide anonyme Angebote, die nur eine Telefonnummer angeben. VORSICHT bei Inseraten, die keine konkreten Stellenbeschreibungen enthalten, aber Superverdienste versprechen. ACHTUNG! Bei Promotionjobs werden oft hohe Provisionen versprochen, dein Fixlohn ist aber sehr niedrig und es kann sein, dass du schlussendlich kaum etwas verdienst. Finger weg, wenn eine Firma Geld im Voraus verlangt (z. B. Heimarbeitjobs, bei denen du vorher Kugelschreiber zusammenbauen oder Briefumschläge füllen musst und das Material mit deinem eigenen Geld kaufen sollst; oder bei Model- und Castingagenturen, bei denen du zuerst für teures Geld Fotos machen lassen musst). Lass dich nicht blenden von gut klingenden Versprechungen, überleg logisch und bleib realistisch. Je einfacher die Tätigkeit bzw. je weniger du arbeitest, desto weniger verdienst du auch. Vorstellungsgespräch Bereite dich vor und stell konkrete Fragen zu Tätigkeit, Ablauf, Dauer und Verdienst des Ferien- oder Nebenjobs. Achte darauf, dass deine Fragen vollständig beantwortet werden und nicht um den „heissen Brei“ geredet wird. Triff dich zum Vorstellungsgespräch im Büro oder Geschäftslokal und nicht in einer Bar ums Eck oder in einer Wohnung. Arbeitsvertrag Wenn deinE zukünftigeR ArbeitgeberIn und du euch einig geworden seid, lass es dir schriftlich geben. Anmeldung und Versicherung Achte darauf, dass dich deinE ArbeitgeberIn korrekt anmeldet. Sicherheit am Arbeitsplatz Der Arbeitgebende hat sämtliche Massnahmen betreffend Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu treffen. Es gilt, für Jugendliche altersgerechte und sicherheitsrelevante Schulungen durchzuführen. Die Ausübung gefährlicher Arbeiten, Nacht- oder Sonntagsarbeiten darf nur unter Aufsicht von verantwortlichen, erwachsenen und qualifizierten Personen ausgeführt werden. Wenn du Zweifel hast Wenn z. B. die Art der Tätigkeit eigenartig klingt, der Arbeitsort untypisch ist, die Ansprechperson nicht vertrauenswürdig wirkt, der Lohn sehr hoch oder sehr niedrig ist oder die Arbeitszeiten ungewöhnlich lange sind … dann sprich mit deinen Eltern oder erkundige dich bei uns! Notier dir deine Arbeitszeit: Schreib dir täglich auf, von wann bis wann du gearbeitet und wann du Pausen gemacht hast.