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Ab ins Ausland

Studium im Ausland


Einen Teil des Studiums im Ausland absolvieren (Teilstudium) oder das ganze Studium im Ausland machen (Vollstudium)

Wichtiges für Teil- und Vollstudium

Vorbereitung
Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg eines Auslandsstudiums ist eine sorgfältige Vorbereitung. Du solltest möglichst frühzeitig (12 bis 18 Monate davor) mit deinen Planungen beginnen.

Überlegungen bei der Planung
Gibt es Mobilitätsprogramme (Achtung: gibt es nur für Teilstudium) zwischen deiner Heimatuniversität und der Zieluniversität oder musst du deinen Auslandsaufenthalt selbst organisieren?

  • Falls kein Mobilitätsprogramm besteht: Wie ist die Situation an der Zieluniversität, unter welchen Bedingungen werden ausländische Studierende aufgenommen (Aufnahmeprüfung, Sprachnachweis etc.)?
  • Bestehen möglicherweise Kontakte zwischen Lehrenden und/oder Studierenden im Inland oder an der Zieluniversität, die helfen können?
  • Welche Sprachkenntnisse brauchst du im Zielland? Musst du vorher einen Sprachkurs machen oder wird ein Sprachtest gefordert?
  • Werden die im Ausland abgelegten Prüfungen von deiner Heimatinstitution angerechnet?
  • Wie ist die Einteilung des Studienjahres in deinem Wunschland?
  • Kannst du die Studienbeihilfe auch im Ausland beziehen?
  • Wie kannst du den Auslandsaufenthalt finanzieren? Gibt es Stipendien? Musst du Studiengebühren bezahlen?
  • Was für Kosten kommen auf dich zu? Wohnen, Transport, Studium, Gebühren, Versicherungen, Lebensunterhaltskosten …

Rechtliche Voraussetzungen
Welche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen hat dein Zielland für Studien- und Forschungsaufenthalte? Brauchst du ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung?

Wenn du ein Studentenvisum beantragst, musst du darauf achten, ob du im Zielland neben deinem Studium legal arbeiten darfst. Die Einreisebestimmungen können sehr strikt sein. Für Übersee musst du z.B. eine Jobzusage einer/s ArbeitergeberIn vorweisen, damit du ein Arbeitsvisum erhältst. Auch deine Aufenthaltsdauer hängt vom Visum ab, das dir bewilligt wurde. All diese Fragen beantworten dir Botschaften und Konsulate. 

HINWEIS Studentenvisa USA: Achtung, ab voraussichtlich 26. September 2019 erhöhen sich für liechtensteinische Staatsangehörige die Gebühren für Studentenvisa (F-1 Student Visa / F-2 Dependent of a Student Visa Holder) in die USA auf $900. Weitere Informationen und verbindliche Auskünfte gibt es bei der U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein. Dort finden sich auch Informationen dazu, in welchen Fällen von Sprachaufenthalten weiterhin das günstigere Touristenvisum oder ESTA reicht.

Unterrichtssprache an der Uni des Gastlandes
Sehr oft musst du die Sprache des Gastlandes gut beherrschen. Das heisst, du kannst dich mündlich und schriftlich in deinen Studienfächern äussern sowie deinen Lehrveranstaltungen ohne Probleme folgen.

Meistens musst du bei der Anmeldung einen entsprechenden Nachweis über deine Sprachkenntnisse beilegen. Kümmere dich am besten bereits ein Jahr vor dem gewünschten Studium darum.

Genauere Informationen findest du unter:

  • TOEFL – Test of English as a Foreign Language
  • IELTS – International English Language Testing System

TIPP: Bei einigen Stipendienprogrammen bekommst du Zuschüsse für sprachvorbereitende Kurse. Diese sind aber nicht voll kostendeckend.

Arbeiten und Studieren im Ausland
Wenn Auslandsstudienaufenthalte finanziell gefördert werden, ist damit zumeist ein generelles Arbeitsverbot (für jede Arbeit außerhalb des Studiums) verbunden. Geringfügige Arbeiten (z. B. Babysitten, Nachhilfe …) können sich aufgrund der Wohnsituation ergeben (z. B. die Unterkunft bei einer Gastfamilie). Im Fachhochschulsektor sind im Rahmen von Bachelorstudiengängen Berufspraktika verpflichtend. Diese sollen und können auch im Ausland absolviert werden. Der jeweilige Fachhochschul-Studiengang ist dir bei der Auswahl des Gastlandes und der Institutionen behilflich.

Versicherung
Studierende sind verpflichtet, selbst für ihren Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn du in ein anderes Land gehst, solltest du dich erkundigen, inwieweit es Abkommen für die medizinische Versorgung mit Liechtenstein gibt. Gegebenenfalls musst du eine extra Krankenversicherung abschliessen. 

Neben Versicherungsunternehmen bieten aber auch Stellen wie Kreditkarteninstitute oder Autoclubs Versicherungsschutz im Ausland an.

Ausserdem solltest du beachten, dass für bestimmte Länder gesundheitliche Vorkehrungen (z. B. Impfungen) empfohlen werden. Infos bei HealthyTravel.ch 

Anrechnung und Anerkennung von Auslandsstudien
Du solltest auch die Frage klären, ob dein Abschluss und deine im Ausland abgelegten Prüfungen später in Liechtenstein anerkannt werden. Wenn du dein ganzes Studium im Ausland absolviert hast und zurück nach Liechtenstein möchtest, solltest du dich informieren, ob eine Berufsausübung möglich ist.

Seit der Einführung des ECTS – European Credit Transfer System – ist die Anrechnung von im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen um einiges leichter geworden. Prüfungen an Unis im EU/EWR-Raum sind anrechenbar, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.

Sollte es für deine geplanten Lehrveranstaltungen keine ECTS-Punkte geben, kann die jeweilige Uni entscheiden, was und wie viel sie von deinen besuchten Lehrveranstaltungen anerkennt, wenn du danach an einer Uni weiterstudieren oder einen Hochschulabschluss machen willst. Nachfragen lohnt sich!

Im Hinblick auf die Berufsausübung entscheidet der/die ArbeitgeberIn, in welchem Ausmass das Auslandsstudium anerkannt wird.

Kosten und Finanzierung
Bei einem Teil- oder Vollzeitstudium im Ausland kommen unterschiedliche Kosten auf dich zu. Sorge schon vor deiner Auslandszeit für ausreichend finanzielle Mittel und informiere dich bei den zuständigen Beratungsstellen.

Achtung: Bitte verlass dich nicht darauf, im Zielland Geld zu verdienen! Viele Länder haben strenge Beschäftigungsgesetze. Manche Zielinstitutionen, aber auch Visa- und Aufenthaltsbestimmungen verbieten Erwerbsbeschäftigung.

Kinderzulagen
Wenn deine Eltern Anspruch auf Kinderzulage haben, können sie diese weiterhin beziehen. 

TEILSTUDIUM

Teilstudium mit einem Mobilitätsprogramm
Für die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm brauchst du meist ein Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben, Beglaubigungen und einen Nachweis von Sprachkenntnissen. Informiere dich früh genug über die benötigten Unterlagen und die Bewerbungsfristen der Programme.

Achtung: Die meisten Mobilitätsprogramme kannst du erst ab dem 3. Semester bzw. nach dem 1. Studienabschnitt beantragen!

Infos, Unterstützung und Hilfe bekommst du im Auslandsbüro/International Office deiner Hochschule. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist oft eine praktische Variante, da du finanzielle und organisatorische Unterstützung erhältst.

Kosten und Finanzierung
Mit einem geförderten Mobilitätsprogramm verbringst du ein Semester oder ein Jahr deines Studiums im Ausland oder machst dort ein Praktikum. Stipendien übernehmen einen Teil der Kosten. Das heisst nicht, dass sie deine gesamten Kosten decken. Achte also auf ein ausreichendes finanzielles Polster.

Studienbeihilfe
Beziehst du im Inland Studienbeihilfe, kannst du diese auch während deines Auslandsaufenthaltes weiter beziehen.

Auslandsbeihilfe
StudienbeihilfebezieherInnen können während des Auslandsaufenthaltes zusätzlich eine Auslandsbeihilfe beantragen.

Reisekostenzuschuss
Mit dem Reisekostenzuschuss werden die notwendigen Reisekosten für den Auslandsaufenthalt abgedeckt. Es muss kein separater Antrag gestellt werden (die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der ersten Rate der Auslandsbeihilfe).

Für nähere Infos zu Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe und Reisekostenzuschuss wende dich an die Stipendienstelle.

Studiengebühren
Im Rahmen der meisten Mobilitätsprogramme sind sowohl hinausgehende als auch hereinkommende Studierende von allfälligen Beiträgen zu befreien. Erasmus-Studierende sind während ihres Auslandsaufenthaltes von sämtlichen Studiengebühren an der Heimat- und an der Gastinstitution befreit. An Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt es dazu unterschiedliche Regelungen.

Reisekosten
Reisekosten werden bei den meisten Mobilitätsprogrammen nicht zusätzlich gefördert. Entweder sind sie durch Stipendien gedeckt oder du musst sie selbst bezahlen. Einige Programme haben aber eigene sogenannte Reisestipendien, bei denen ausschliesslich die Reisekosten in einer bestimmten Höhe getragen werden. Nähere Infos bekommst du bei den jeweiligen Stellen, die ein Stipendium vergeben.

Teilstudium selber organisieren:
Falls es für dein Zielland kein Mobilitätsprogramm gibt, hast du die Möglichkeit, dein Teilstudium selbständig zu organisieren.

Aufnahmekriterien des Zielinstituts

Informiere dich über die Aufnahmekriterien deines Zielinstituts. Frage nach Studiengebühren, Aufnahmeprüfung sowie Bewerbungsunterlagen. Meist umfasst eine solche Bewerbung nicht nur deine Zeugnisse, sondern auch Beglaubigungen, Gutachten (Strafregisterbescheinigung), Nachweise von Sprachkenntnissen und Empfehlungsschreiben.

Beachte die unterschiedlichen Fristen: Einreich- oder Zulassungsfristen des Zielinstituts, Fristen für die Studienbeiträge, wenn welche bezahlt werden müssen, Sprachprüfungstermine …

Kosten und Finanzierung
Bei einem selbstorganisierten Vollstudium sind die Kosten oft sehr hoch. Du musst dabei die Studiengebühren im Ausland, Reisekosten, Unterkunft, Visakosten und vieles mehr bezahlen.

Studiengebühren
Studienbeiträge/Studiengebühren an ausländischen Universitäten und Hochschulen sind in vielen Ländern Europas und in Übersee (vor allem in den USA, Kanada und in Australien) ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulfinanzierung. Informiere dich über die Höhe der Studiengebühren sowie die Fristen für die Bezahlung bei der Zielinstitution. Recherchiere auch, ob die Studiengebühren erlassen werden, wenn du ein Stipendium bekommst.

Stipendium
Weitere Auskunft gibt dir die Stipendienstelle.




Zuletzt aktualisiert: 01/2024
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