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Wohnen


Tipps zur Wohnungssuche
Als Wohnungssuchende(r) hast du sicher schon festgestellt, dass du nicht nur viel Zeit und Geduld, sondern auch etwas Glück brauchst, um ans Ziel bzw. zu einer Wohnung zu kommen. Hier ein paar Tipps für die Wohnungssuche:

Infoblatt "Wohnungssuche"


Internationale Angebote von Wohnungen für Jugendliche und von Wohngemeinschafts-Plätzen:



Wohnformen:

  • Wohngemeinschaften
    Eine Möglichkeit, Platz und Kosten einer zu großen und zu teuren Wohnung auf mehrere aufzuteilen, ist eine Wohngemeinschaft (WG). Es gibt verschiedene Arten der WG:
    • Mindestens 2 Personen schließen als gemeinsame Mieter einen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter ab.
    • Jedes WG-Mitglied schließt einen eigenen Mietvertrag über das von ihm/ihr bewohnte Zimmer ab.
    • Der Mietvertrag wird von einem WG-Mitglied mit dem Vermieter abgeschlossen, ein Teil der Räume wird untervermietet (Zustimmung des Vermieters ist erforderlich).

 

  • Soziale Wohnformen
    (Betreute Wohngemeinschaften für Jugendliche, Frauennotwohnungen usw.) Informationen über sozialpädagogische Wohngemeinschaften, Frauennotwohnungen usw. erhälst du:
    • Amt für Soziale Dienste
      Postgebäude, 9494 Schaan
      Tel. +423-236 72 72, Web: www.asd.llv.li
    • Verein für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW)
      9494 Schaan, Tel. +423-235 00 20, Web: www.vbw.li
    • Sozialpädagogische Jugendwohngruppe
      Pradafant9490 Vaduz, Tel. +423-232 75 35
      Web: www.vbw.li/jwg/jwg_index.htm
    • Frauenhaus Liechtenstein
      Postfach 1142, 9494 Schaan
      Tel. +423-380 02 03


Beihilfen:

  • Wohnbeihilfe
    Wenn du wenig verdienst und einen Grossteil deines Einkommens fürs Wohnen ausgeben musst, kannst du beim Amt für Wohnungswesen in Vaduz Unterstützung beantragen.

    Kriterien für die Gewährung von Mietbeitragen

    Anspruchsberechtigte Mieter gemäss Art. 1 Abs. 1 sind Familien mit unterhaltsabhängigen Kindern (einschliesslich der im gleichen Haushalt lebenden Eltern und unterhaltsabhängigen Personen), die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein haben. (Liechtensteinische Landesgesetzblatt, 13. Sept. 2000, Art.3, Bezügerkreis, S.2)
    Alleinerziehende mit unterhaltsabhängigen Kindern gelten als Familien.

    Information/Beratung

    Eine unüberlegte Unterschrift kann Konsequenzen haben (z.B. finanzielle Verpflichtungen). Sich also vorher genau über Mietrecht und -verträge informieren! Unentgeltliche Rechtsauskunft zu mietrechtlichen Fragen erteilen die
    • Gerichtspraktikanten des Landesgerichts. Web: www.gerichte.li
      Tel. +423-236 65 32
    • Die Wohnbauförderungsstelle gibt über Mietbeiträge für Familien gerne Auskünfte. Web: www.aww.llv.li, Tel. +423-236 69 11




Stand: Juli 2010
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