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Verkehrsunfall – was nun?


Eine kleine Unaufmerksamkeit während der Autofahrt – und schon ist es passiert. Blechschaden, verletzte Personen, Schock – und was nun?

Oftmals wissen Unfallbeteiligte im ersten Moment nicht, was in einer solchen Situation zu unternehmen ist. Deshalb finden Sie hier Tipps zu den wichtigsten Handlungen und auch Pflichten nach einem Verkehrsunfall wie der Verkehrssicherung, der Hilfe verletzter Personen und dem Entscheid über die Alarmierung von Rettungskräften wie dem Rettungsdienst oder der Landespolizei.

Verkehrssicherung

Nach einem Verkehrsunfall sind alle Beteiligten verpflichtet, sofort anzuhalten. Je nach Möglichkeit muss der Verkehr gesichert und die Unfallstelle mittels eines Pannendreiecks gekennzeichnet werden. Wird die Polizei benötigt, ist es grundsätzlich wichtig, die Endunfallstellung der Fahrzeuge beizubehalten. Die Lage der Unfallstelle soll nur zum Schutz der Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs (Vermeidung von Nachfolgeunfällen) verändert werden. Wichtig ist, dass die Endunfallstellung bzw. die Unfallsituation vor dem Verändern dokumentiert wird. Dies kann mit dem Anzeichnen der Eckpunkte der Fahrzeuge auf dem Boden mittels einer Kreide geschehen. Zur Not kann die Unfallsituation auch mit einer Foto- oder Handykamera festgehalten werden.

Verletzte Personen

Gibt es bei einem Verkehrsunfall Personen, welche äussere Verletzungen aufweisen oder bei denen mit inneren Verletzungen zu rechnen ist, so sind unverzüglich die Polizei sowie der Rettungsdienst zu verständigen. Bei kleineren Schürfungen oder Prellungen ist keine Meldung an die Polizei erforderlich. Soweit möglich sind sowohl unfallbeteiligte Personen wie auch nicht unfallbeteiligte Personen verpflichtet, den Verletzten Hilfe zu leisten bis die Rettungskräfte eintreffen.

Europäisches Unfallprotokoll

Entsteht bei einem Verkehrsunfall ‚nur’ Sachschaden, d.h. ist keine Person verletzt, so ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei zu verständigen. Wird die Polizei bei einem Verkehrsunfall vor Ort gerufen, so ist sie verpflichtet, eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten, was zu einer Busse des Landgerichts führen kann. Deshalb wird bei kleineren Unfällen den Beteiligten empfohlen, die Schadensregulierung mittels dem Europäisches Unfallprotokoll  (EUP) zu regeln. Dieses Protokoll dient dazu, dass ein korrekter Datenaustausch stattfindet, die Beteiligten vom gleichen Unfallhergang sprechen und diesen auch gemeinsam dokumentieren. Die Unfalldokumentation mittels des EUP’s dient schliesslich der Fahrzeugversicherung für die Einleitung der Schadensregulierung.

Tipps

  • Sichere sofort die Unfallstelle.
  • Kümmere dich bei verletzten Personen um diese und verständige unverzüglich den Rettungsdienst und die Polizei.
  • Bei einem Unfall ohne Verletzte versuche mit dem Europäischen Unfallprotokoll einig zu werden.
  • Tausche persönliche Daten (nicht nur Visitenkarten) für die einfachere Regelung mit den Versicherungen aus. Lasse dir einen amtlichen Ausweis zeigen.
  • Melde den Verkehrsunfall deiner Versicherung, denn dies gehört zu deinen Pflichten.
  • Wir empfehlen dir mehrere Unfallprotokolle ausgedruckt im Auto mitzuführen. Hier findest du das Protokoll in verschiedenen Sprachen.
  • Das Europäisches Unfallprotokoll gibt es übrigens auch als App fürs Handy.

 




Zuletzt aktualisiert: 09/2023
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