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Au-pair


Alles rund um das Thema Au-pair gibt es hier.

Kurz und bündig

Au-pair, Babysitting, Nanny? Alles schon einmal gehört – doch was ist was? Du möchtest gerne für eine Zeit lang ins Ausland gehen, einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen, kennst dich mit Hausarbeit aus und liebst Kinder? Dann ist ein Aufenthalt als Au-pair möglicherweise das Richtige für dich!

Als Au-pair werden junge Erwachsene bezeichnet, die gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im In- oder Ausland tätig sind, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes bzw. der Gastregion kennenzulernen. Somit ist ein Aufenthalt als Au-pair eine relativ günstige Möglichkeit ins Ausland zu kommen. Zudem sammelst du viele wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Kindern.

Formen von Au-pair

Au-pair ist nicht gleich Au-pair. Es gibt diverse Formen von Au-pairs, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sind.

Das klassische Au-pair-Programm im Ausland ist für junge Erwachsene ab 18 Jahren (in der Schweiz ab 15 Jahren) geeignet. In der Regel dauert der Aufenthalt sechs bis zwölf Monate (Übersee nur ein Jahr möglich) mit 25 bis 30 Arbeitsstunden wöchentlich.

Demi-pair“ eignet sich für alle, die den Au-pair-Aufenthalt mit einem intensiveren Sprachkurs kombinieren wollen. Halbtags wird ein Sprachkurs besucht und halbtags im Haushalt mitgeholfen. Diese Form des Aufenthalts dauert in der Regel drei bis sechs Monate. In Australien und Neuseeland ist aufgrund der Visabestimmungen nur diese Form von Au-pair möglich.

Das „Sommer-Au-pair“-Programm ist spezifisch für einen Aufenthalt während der Sommerferien gedacht. Die Kurzvariante dauert ein bis drei Monate.

Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob eine Au-pair Aufenthalt das richtige für dich ist, kannst du hier in einigen Erfahrungsberichten nachlesen, wie es anderen jungen Leuten als  Au-pairs ergangen ist.

Au-pair weltweit

Wenn du als Au-Pair ins Ausland gehen möchtest kannst du dir deine Gastfamilie entweder selber suchen, oder über eine Agentur Kontakt zu einer passenden Familie herstellen lassen.

Der Vorteil einer Agentur ist, dass sie einen Au-Pair-Vertrag mit dem Au-pair und der Familie abschliessen und später als Kontaktstelle für das Au-Pair und die Familie im Ausland zu dienen. In Liechtenstein gibt es keine entsprechenden Agenturen. Jugendliche aus Liechtenstein werden aber gerne von den Agenturen in der Schweiz betreut.

Webseiten um selbstständig eine Familie zu finden:


Au-pair Agenturen:

Mehr Infos zum Thema Au-pair weltweit findest du auf der Seite der „International Au Pair Association“.

Au-Pair in Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es keine Au-Pair Vermittlungsstelle. Es ist möglich, über Eigeninitiative oder private Kontakte eine Au Pair Stelle in Liechtenstein zu erhalten. Ansonsten gibt es eine Schweizer Agentur die Au Pair nach Liechtenstein vermittelt.

Falls du an einem Au-pair Aufenthalt in Liechtenstein interessiert bist, dann wende dich am besten an die Schweizer Vermittlungsagentur Wind Connections. Sie hat 2008 von den Liechtensteiner Behörden die Bewilligung für die Vermittlung von Au-pairs nach Liechtenstein erhalten.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, wenn man in Liechtenstein als Au-pair tätig sein möchte?

  • Die Gastfamilie darf nicht die gleiche Muttersprache sprechen, wie das Au-pair.
  • Es muss immer ein Elternteil der Gastfamilie zu Hause sein. (Ausnahmen bei Alleinerziehenden)
  • Aufenthaltsbewilligung max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich!
  • Maximale Arbeitszeit pro Woche = 30 Stunden
  • Au-Pair können weltweit alle Jugendlichen ab 17 Jahren werden.
  • Nachweis, dass ein Deutschkurs besucht wird. (muss beim Ausländer- und Passamt erbracht werden)
  • Lohn unter 18 Jahren: CHF 1705.- abzgl. Kost und Logis (CHF 720.-). Kosten für Deutschkurs, Sozialabgaben und Unfallversicherung wird von der Gastfamilie getragen.
  • Lohn über 18 Jahren: CHF 1835.- abzgl. Kost und Logis (CHF 720.-).
  • Für Au-pairs aus dem EWR und der Schweiz: Spätestens zwei Wochen vor Antritt muss die Gastfamilie einen Antrag für eine Kurzaufenthaltsbewilligung beim Ausländer- und Passamt beantragen.
  • Für Au-pairs aus allen anderen Staaten: Spätestens vier Wochen (1 Monat) vor Antritt muss die Gastfamilie eine Kurzaufenthaltsbewilligung beim Ausländer- und Passamt beantragen.
  • Kosten, die von der Gastfamilie zu tragen sind: Deutschkurs, Sozialabgaben und Unfallversicherung, Bearbeitungsgebühr für Kurzaufenthaltbewilligung (rund 110.- bis 170.- CHF, je nach Herkunftsland).

Genauere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen findest du hier.

 

Visum & Kurzaufenthaltsbewilligung

Jugendliche aus visumpflichtigen Ländern müssen rechtzeitig ein Visum beantragen. Die Auslandsvertretung für Liechtenstein obliegt den Botschaften (und Konsulaten der Schweiz) in den Heimatländern der Antragssteller (Au-pairs).

Die zuständigen Schweizerischen Auslandsvertretungen befinden sich auf der Homepage des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Sobald das Visum ausgestellt ist, kann beim Ausländer- und Passamt in Liechtenstein ein Antragsformular für eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) verlangt werden:




Zuletzt aktualisiert: 09/2023
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