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Kinderrechte


Auch Kinder haben Rechte. Mehr zum Thema „Kinderrechte“ erfährst du hier.

Kurz und bündig

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist mittlerweile von fast allen Staaten der Welt anerkannt worden. Doch leider hat nicht jedes Kind das Wissen über die Kinderrechte, beziehungsweise werden die Kinderrechte nicht überall auf der Welt ernst genommen.

 

Um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen und sowohl Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene über die Kinderrechte zu informieren, wird jedes Jahr am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte gefeiert.

Was sind Kinderrechte?

Kinderrechte sind Menschenrechte, die auf der ganzen Welt für alle jungen Menschen bis 18 Jahre gelten.  

Die „Konvention über die Rechte des Kindes“, auch UN – Kinderrechtskonvention genannt, ist eine Art „Gesetzbuch“. Dieses „Gesetzbuch“ wurde inzwischen von den Politikern in fast 200 Ländern unterschrieben. Mit dieser Unterschrift wird versprochen, dass sich das Land an die vereinbarten Kinderrechte hält.

 Warum gibt es die Kinderrechte?

Um Kinder und Jugendliche besonders zu schützen und ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde von den Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet – eine Vereinbarung über die Rechte der Kinder und Jugendliche.  Mit der Kinderrechtskonvention möchte man erreichen, dass jedes Kind weltweit eine sorgenfreie Kindheit erleben darf.

Welche Kinderrechte gibt es?

Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dazu wurden in der Kinderrechtskonvention 54 Artikel formuliert, welche im Wesentlichen in 3 Bereiche eingeteilt werden:

Die sogenannten Versorgungsrechte besagen, dass jedes Kind ein Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung, etc. hat.

Die Schutzrechte schreiben vor, dass Kinder nicht geschlagen, oder durch Kinderarbeit ausgebeutet werden dürfen.

Bei den Beteiligungsrechten geht es darum, dass Kinder mitreden, sich versammeln und ihre eigene Meinung sagen dürfen.

Bei der Umsetzung der Kinderrechte gilt es immer auf die 4 Grundprinzipien zu achten. Diese umfassen:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung: Die Kinderrechte gelten für alle Kinder unabhängig von Religion, Nationalität, Hautfarbe, etc.
  • Die Vorrangigkeit des Kindeswohls: Bei allen Massnahmen die gesetzt werden steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.
  • Der Sicherung von Entwicklungschancen: Jedes Kind hat ein Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen
  • Die Berücksichtigung des Kindeswillens: Bei allen Massnahmen, die zum Wohl des Kindes getroffen werden hat das Kind ein Recht darauf seine Meinung zu äussern. Diese Meinung muss auch in den Entscheidungen zum Wohl des Kindes berücksichtigt werden.

Ombudsstelle

Die unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Liechtenstein ist eine neutrale, allgemein zugängliche Anlauf- und Beschwerdestelle im Bereich von Kinder- und Jugendfragen. Aber auch Erwachsene können sich mit ihren Fragen und Anliegen in Bezug auf Kinder- und Jugendangelegenheiten an die Ombudsstelle wenden, um Informationen einzuholen, auf Missstände aufmerksam zu machen oder um Hilfe zu erhalten.

Vermittlung bei Konflikten

  • Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene, die Anliegen und Fragen haben, können sich an die Ombudsstelle wenden.
  • Die Ombudsperson vermittelt bei Schwierigkeiten und Konflikten von Privatpersonen mit Ämtern, Behörden und allen öffentlichen Organisationen, die mit Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt sind.
  • Alle Angelegenheiten werden von der Ombudsperson streng vertraulich behandelt.
  • Ohne das Einverständnis der Betroffenen unternimmt sie keine weiteren Schritte.
  • Da sie weder der Regierung noch der Landesverwaltung unterstellt ist, kann die Ombudsperson unabhängig und neutral agieren.
  • Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendliche hat auch die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention zu überwachen. Wenn Kinderrechte verletzt werden, kann sie Untersuchungen durchführen, bei den zuständigen Stellen Beschwerde einreichen und Anregungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein geben.

Daneben bietet die OSKJ auch Kinderrechte-Workshops an, bei denen sie mithilfe interaktiver Methoden über die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention, deren Entstehung und die wichtigsten Rechte informiert.

Neben der OSKJ gibt es in Liechtenstein viele weitere Organisationen und Institutionen, die sich im Bereich Kinder- und Jugendarbeit oder -schutz engagieren.  Deshalb wurde 2011 von neun Organisationen (TaK, OSKJ, KJB, Kita, Eltern Kind Forum, Frauenhaus, Dräggspatz, ASSITEJ) die Kinderlobby ins Leben gerufen. Ziel der Kinderlobby ist es, sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen und die Kinderrechte bekannter zu machen. Heute zählen bereits 20 Organisationen und 3 Kooperationspartner zur Kinderlobby. Eine genaue Auflistung der Mitglieder und Kooperationspartner findest du hier

Kinderrecht auf Beteiligung

Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen. Du möchtest dich gerne selber (politisch) engagieren und aktiv werden? In Liechtenstein hast du zahlreiche Möglichkeiten dazu:

Kostenlose Angebote der Kinderlobby

Die Kinderlobby Liechtenstein bietet jährlich kostenlose Angebote und Aktivitäten für Kinder und Familien anlässlich des Monats der Kinderrechte im November an. 10 Liechtensteiner Institutionen der Kinderlobby laden alle Kinder herzlich ein, selbst aktiv zu sein und die verschiedenen Institutionen kennen zu lernen.

Die aktuellen Angebote und Aktivitäten sind unter www.ferienspass.li zu finden. Fragen zu den Angeboten sollen direkt mit dem jeweiligen Veranstalter geklärt werden.

Header Monat der Kinderrechte Programm 2021

Häufige Fragen

Konflikte und Naturkatastrophen verschärfen die wirtschaftliche Not. Oftmals sind in den betroffenen Familien die Haupternährer tot oder von der Familie getrennt (auf der Flucht).

Auch das Wetter/Klima hat grossen Einfluss. Durch Dürren oder starke Regenfälle können Felder nicht bestellt werden und fallen somit als Einnahmequellen weg.

All diese Faktoren führen dazu, dass Kinder oftmals die Schule abbrechen, oder gar nicht erst zur Schule gehen, um als Kinderarbeiter zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Da die Familien auf das Geld angewiesen sind, lassen sie es zu, dass die Kinder arbeiten.

Mädchen und Jungen, die durch HIV/Aids oder Ebola zu Waisen oder Halbwaisen gemacht wurden, sind besonders häufig von Kinderarbeit betroffen. Insgesamt gehen fast 58 Millionen Kinder im Grundschulalter und 63 Millionen Jugendliche bis 15 Jahre nicht zur Schule. Ausserdem müssen schätzungsweise 600 Millionen Schulkinder parallel arbeiten. Jedes vierte Kind bricht deshalb die Schule vorzeitig ab. Heranwachsende ohne Bildung und Schulabschluss wiederum haben schlechtere Chancen, jemals eine gut bezahlte Arbeit zu finden.[/ahafaqitem]

Links

Wenn du jetzt neugierig geworden bist und dich noch mehr über die Kinderrechte und die Kinderrechtskonvention informieren möchtest gibt es hier noch ein paar nützliche Links:




Zuletzt aktualisiert: 08/2023
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