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Kinderrechte


Kurz und bündig

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist mittlerweile von fast allen Staaten der Welt anerkannt worden. Doch leider hat nicht jedes Kind das Wissen über die Kinderrechte, beziehungsweise werden die Kinderrechte nicht überall auf der Welt ernst genommen.

Um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen und sowohl Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene über die Kinderrechte zu informieren, wird jedes Jahr am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte gefeiert.

Was sind Kinderrechte?

Kinderrechte sind Menschenrechte, die auf der ganzen Welt für alle jungen Menschen bis 18 Jahre gelten.

Die „Konvention über die Rechte des Kindes“, auch UN – Kinderrechtskonvention genannt, ist eine Art „Gesetzbuch“. Dieses „Gesetzbuch“ wurde inzwischen von den Politikern in fast 200 Ländern unterschrieben. Mit dieser Unterschrift wird versprochen, dass sich das Land an die vereinbarten Kinderrechte hält.

Warum gibt es die Kinderrechte?

Um Kinder und Jugendliche besonders zu schützen und ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde von den Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet – eine Vereinbarung über die Rechte der Kinder und Jugendliche.  Mit der Kinderrechtskonvention möchte man erreichen, dass jedes Kind weltweit eine sorgenfreie Kindheit erleben darf.

Welche Kinderrechte gibt es?

Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dazu wurden in der Kinderrechtskonvention 54 Artikel formuliert, welche im Wesentlichen in 3 Bereiche eingeteilt werden:

Die sogenannten Versorgungsrechte besagen, dass jedes Kind ein Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung, etc. hat.

Die Schutzrechte schreiben vor, dass Kinder nicht geschlagen, oder durch Kinderarbeit ausgebeutet werden dürfen.

Bei den Beteiligungsrechten geht es darum, dass Kinder mitreden, sich versammeln und ihre eigene Meinung sagen dürfen.

Bei der Umsetzung der Kinderrechte gilt es immer auf die 4 Grundprinzipien zu achten. Diese umfassen:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung: Die Kinderrechte gelten für alle Kinder unabhängig von Religion, Nationalität, Hautfarbe, etc.
  • Die Vorrangigkeit des Kindeswohls: Bei allen Massnahmen die gesetzt werden steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.
  • Der Sicherung von Entwicklungschancen: Jedes Kind hat ein Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen
  • Die Berücksichtigung des Kindeswillens: Bei allen Massnahmen, die zum Wohl des Kindes getroffen werden hat das Kind ein Recht darauf seine Meinung zu äussern. Diese Meinung muss auch in den Entscheidungen zum Wohl des Kindes berücksichtigt werden.

Kinderrecht auf Beteiligung

Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen. Du möchtest dich gerne selber (politisch) engagieren und aktiv werden? In Liechtenstein hast du zahlreiche Möglichkeiten dazu:

Kinderlobby

Die Kinderlobby Liechtenstein organisiert jedes Jahr im November – zum Monat der Kinderrechte – kostenlose Aktionen und Erlebnisse für Kinder und Familien.

Weitere spannende Freizeitangebote findest du auf www.ferienspass.li.
Wenn du Fragen zu einem bestimmten Angebot hast, wende dich bitte direkt an die jeweilige Veranstalter:in.

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Liechtenstein ist eine neutrale Anlauf- und Beschwerdestelle für alle Fragen rund um Kinder- und Jugendthemen – offen für junge Menschen und Erwachsene.

Vermittlung bei Konflikten

Die Ombudsperson:

  • vermittelt bei Konflikten mit Ämtern, Behörden und öffentlichen Stellen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit
  • behandelt alle Anfragen streng vertraulich und handelt nur mit Einverständnis der betroffenen Personen
  • ist unabhängig und neutral, da sie weder der Regierung noch der Verwaltung unterstellt ist
  • überwacht die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention
  • kann bei Kinderrechtsverletzungen Untersuchungen einleiten, Beschwerden einreichen und Verbesserungen anregen
  • Daneben bietet die OSKJ auch Kinderrechte-Workshops an, bei denen sie mithilfe interaktiver Methoden über die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention, deren Entstehung und die wichtigsten Rechte informiert.

In Liechtenstein setzen sich viele Organisationen für Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinderschutz ein. Um ihre Kräfte zu bündeln, gründeten neun von ihnen im Dezember 2011 die Kinderlobby Liechtenstein – ein Netzwerk, das sich für die Rechte und Anliegen junger Menschen stark macht. Heute zählt die Kinderlobby 33 Mitgliedsorganisationen.

Häufige Fragen

Links




Zuletzt aktualisiert: 07/2025
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