Du möchtest selbst Kinder- oder Jugendaktivitäten betreuen? Mit dem Jugendleiterurlaub wirst du finanziell unterstützt. Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene können den Jugendleiterurlaub in Anspruch nehmen, wenn sie eine ehrenamtliche Funktion in einem liechtensteinischen Verein oder einer liechtensteinischen Institution wahrnehmen und dabei Kurse, Lager oder ähnliche Veranstaltungen betreuen. Bei Inanspruchnahme erhält man vom ASD (Amt für soziale Dienste) eine finanzielle Entschädigung für die zur Verfügung gestellte Zeit (max. 5 Arbeitstage pro Jahr). Infos und Antragsformular zum Jugendleiterurlaub Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise an das ASD gestellt werden, betrifft es den Sportbereich, an die Dienststelle für Sport. Der Jugendleiterurlaub kann pro Kalenderjahr nur einmal beantragt werden.