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Unterstützung für deine Projektidee


Wenn du Ideen für Aktivitäten und Projekte hast und Unterstützung – auch finanzielle – brauchst, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

Wo gibt es in Liechtenstein Förderungen für eure Projekte?

In Liechtenstein haben Jugendliche und junge Erwachsene verschiedene Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zu erhalten. Hier haben wir sie für euch zusammengestellt:

Erasmus+ JUGEND IN AKTION
Das EU-Programm fördert Jugendaustauschprojekte, internationale Jugendinitativen und viele andere Aktivitäten in Europa. Detaillierte Informationen bekommst du direkt im aha.

Das EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION unterstützt Projekte im Bereich Jugendbegegnung, Jugendinitiative, Jugendarbeitermobilität, Jugenddialog, Freiwilligendienst und strategische Partnerschaften.

Interregionaler Jugendprojekt-Wettbewerb 
Ihr habt bereits ein tolles Projekt umgesetzt? Dann ist der interregionale Jugendprojekt-Wettbewerb genau das Richtige für euch. Infos dazu findest du unter Jugendprojekt-Wettbewerb.

Ideenkanal
Hast du eine Idee, was man bei uns ändern bzw. verbessern könnte/sollte? Um deine Idee in die Tat umzusetzen, suchst du Leute, die dich bei der Umsetzung unterstützen? Dann ist der Ideenkanal genau das richtige für dich!

Offene Jugendarbeit 
Jugendtreffs in Liechtenstein unterstützen Jugendliche gerne bei der Umsetzung von Ideen mit Know-How und finanziellen Mitteln. Nimm mit dem Jugendtreff deiner Wohngemeinde Kontakt auf, wenn du Interesse hast.

Kinder- und Jugendbeirat 
Der Kinder – und Jugendbeirat hilft dir gerne bei deinen Ideen und steht dir mit Wissen aber auch finanziellen Mitteln zur Verfügung.

Der Kinder- & Jugendbeirat unterstützt Jugendpartizipationsprojekte in Liechtenstein mit bis zu CHF 5’000.- Das heisst, wenn ihr mehrere Jugendliche bis 18 Jahren seid, die eine Idee für ein Projekt habt, könnt ihr euch beim kijub melden.

Auch Erwachsene, die ein Projekt machen wollen, durch welche die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein gefördert wird, können beim kijub um Gelder ansuchen.

Entweder gleich den Antrag für eine Förderung ausfüllen und bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Aktivität beim kijub einreichen oder erst mal eine Anfrage beim kijub machen. www.kijub.li

Kleinprojektefonds der Internationalen Bodenseekonferenz
Du planst ein grenzüberschreitendes Projekt? Hier bekommt du Unterstützung.

  • IBK-Begegnungsprojekte: kleine Projekte, die mit bis zu 2‘500 € aus dem IBK-Budget gefördert werden.
  • Interreg-Kleinprojekte: Kleinprojekte, die auf langfristige Kooperationen abzielen, ein konkretes Ergebnis mit Mehrwert für die Region erbringen und mit bis zu 25‘000 € aus dem Interreg-Programm gefördert werden.

Die IBK-Jury entscheidet dreimal im Jahr über die Fördermittelvergabe. Ihr Antrag muss jeweils bis zur Einreichfrist mit Unterschrift aller Projektpartner auf dem Postweg bei der IBK eingegangen sein.
Mehr Informationen dazu findest du unter: http://www.bodenseekonferenz.org

Gemeinden & Jugendkommissionen
Die Gemeinden in Liechtenstein sind meist bereit, ihre Jugendlichen bei Aktivitäten zu unterstützen. Der Gemeinderat wird dabei von einer Jugendkommission beraten. Wer für die Jugendkommission in deiner Wohngemeinde zuständig ist, erfährst du bei der Gemeindeverwaltung.

Förderungen über Stiftungen
Es gibt verschiedene Stiftungen in Liechtenstein, welche Projekte aus dem Jugendbereich unterstützen.

Kinder- & Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste
Das Land Liechtenstein unterstützt Aktivitäten von Jugendlichen ideell und finanziell. Die Möglichkeiten der  finanziellen Unterstützung geschehen reichen vom Jugendleiterurlaub bis zu Projektsubventionen.

Jugendleiterurlaub:
Im Rahmen der Förderung von Jugendleiterurlaub können Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigkeiten ausüben, auf Antrag Anerkennungsbeiträge ausgerichtet werden. Es wird zwischen Jugendleiterurlaub Sport und den weiteren Tätigkeiten unterschieden.

Projektförderung:
Förderungsberechtigte erhalten nach Art. 80 des Gesetzes für einzelne Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit auf Antrag Einzelbeiträge.

Jahresbeiträge:
Förderungsberechtigten, die eine kontinuierliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit ausüben, können auf Antrag Jahresbeiträge ausgerichtet werden.

Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit:
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich auf die Übernahme von Leitungs- und Betreuungsfunktionen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten oder bereits eine solche Funktion ausüben, können auf Antrag Fortbildungsbeiträge ausgerichtet werden.

Förderung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen:
Förderungsberechtigte, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, können für die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen auf Antrag Praktikums- und Ausbildungsbeiträge ausgerichtet werden.

Crowdfunding
Im Internet gibt es Plattformen, auf denen Geld von der Crowd gesammelt werden kann:




Zuletzt aktualisiert: 05/2022
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